Fachhochschule

Fachhochschulen sind Ausbildungsstätte der Hochschulstufe, die grundsätzlich auf einer beruflichen Ausbildung aufbauen. Sie bereiten durch praxisorientierte Diplomstudien auf berufliche Tätigkeiten vor, welche die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern. Die prüfungsfreie Zulassung zum Fachhochschulstudium setzt eine Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf sowie die Berufsmatura voraus. Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, erhält das Diplom der Fachhochschule. Fachhochschulen bieten die Studien im technischen Bereich (Ingenieurwesen, Architektur und Raumplanung, Chemie, Land- und Forstwirtschaft), im Bereich der Wirtschaft und der Dienstleistungen, der Gestaltung sowie des Sports an.


Technischer Bereich

Sie vermitteln den Studierenden neben den fachspezifischen Disziplinen auch Kenntnisse in allgemein bildenden Fächern und bereiten sie darauf vor, die Ergebnisse von Wissenschaft sowie Forschung in die industrielle Entwicklung und Fertigung oder in entsprechende andere Sachgebiete zu übertragen.


Bachelor of Arts BA / Bachelor of Science BSc

Auf der Bachelorstufe (erste Studienstufe) vermitteln die Fachhochschulen den Studierenden Allgemeinbildung sowie Grundlagenwissen und bereiten sie in der Regel auf einen berufsqualifizierenden Abschluss vor.

Dazu gehören alle Tätigkeiten, welche primär den Unterricht und die Ausbildung der Studierenden in Bachelor-Diplomstudiengängen an den Fachhochschulen zum Gegenstand haben oder damit zusammenhängen.

    Beispiele:
  • Vorbereitung und Durchführung von Lehrveranstaltungen des Diplomstudiums
  • Laboratoriumsaufsicht mit Demonstrieren und Überwachen von praktischen Übungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Abschlussverfahren im Rahmen der Lehrgänge
  • Begleitung und Bewertung schriftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten sowie Abschlussarbeiten)
  • Betreuung und Begleitung der Studierenden
  • Alle sonstigen Tätigkeiten, welche ausschliesslich oder primär der Lehrtätigkeit dienen (inkl. organisatorische Aufgaben und Verwaltung)
Zulassungsvoraussetzung zum Bachelorstudium ist eine berufliche Grundbildung mit Berufsmaturität oder eine gymnasiale Maturität plus einjährige Arbeitswelterfahrung. Das dreijährige Bachelorstudium schliesst mit einem eidgenössisch anerkannten Titel Bachelor of Arts resp. Bachelor of Science ab.


Master of Arts MA / Master of Science MSc

Masterstudiengänge (zweite Studienstufe) dauern 1½ - 2 Jahre und vermitteln vertieftes als auch spezialisiertes Wissen. Sie bereiten die Studierenden auf einen weiter gehenden berufsqualifizierenden Abschluss vor.

Dazu gehören alle Tätigkeiten, welche primär den Unterricht und die Ausbildung der Studierenden in Master-Diplomstudiengängen an den Fachhochschulen zum Gegenstand haben oder damit zusammenhängen.

    Beispiele:
  • Vorbereitung und Durchführung von Lehrveranstaltungen des Diplomstudiums
  • Laboratoriumsaufsicht mit Demonstrieren und Überwachen von praktischen Übungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Abschlussverfahren im Rahmen der Lehrgänge
  • Begleitung und Bewertung schriftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten sowie Abschlussarbeiten)
  • Betreuung und Begleitung der Studierenden
  • Alle sonstigen Tätigkeiten, welche ausschliesslich oder primär der Lehrtätigkeit dienen (inkl. organisatorische Aufgaben und Verwaltung)
Die Zulassung zum Fachhochschulstudium auf der Masterstufe setzt mindestens ein Bachelordiplom oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss voraus. Die Fachhochschulen können zusätzliche Eintrittsbedingungen stellen. Das Masterstudium schliesst mit einem eidgenössisch anerkannten Titel Master of Arts oder Master of Science ab.


Diplom FH

Die bisherigen Fachhochschulausbildungen führen zu folgenden geschützten Titeln:

    Technik und Informationstechnologie
  • Ingenieurin FH/Ingenieur FH
    Architektur, Bau- und Planungswesen
  • Architektin FH/Architekt FH
  • Ingenieurin FH/Ingenieur FH
    Chemie und Life Sciences
  • Chemikerin FH/Chemiker FH
  • Ingenieurin FH/Ingenieur FH
    Land- und Forstwirtschaft
  • Ingenieurin FH/Ingenieur FH
    Wirtschaft und Dienstleistungen
  • Betriebsökonomin FH/Betriebsökonom FH
  • Informations- und Dokumentationsspezialistin FH/Informations- und Dokumentationsspezialist FH
  • Wirtschaftsinformatikerin FH/Wirtschaftsinformatiker FH
  • Kommunikatorin FH/Kommunikator FH
Den geschützten Titeln kann der Zusatz "diplomierte/diplomierter" vorangestellt werden und die Angabe des Studiengangs ergänzt werden.


Master of Advanced Studies MAS / Executive Master of Business Administration EMBA

Nachdiplomstudiengänge an Fachhochschulen schliessen mit den eidgenössisch anerkannten Titeln Master of Advanced Studies oder Executive Master of Business Administration (für den Fachbereich Wirtschaft). Der massgebliche Weiterbildungstitel ist der MAS, der auch im universitären Bereich Verwendung findet. Nachdiplomstudiengänge entsprechen einer Studienleistung von einem Jahr und werden mit einer Master-Arbeit abgeschlossen. Die Zulassung setzt einen Hochschulabschluss voraus. Studierende ohne Hochschulabschluss können zugelassen werden, wenn sich die Befähigung zur Teil-nahme am Nachdiplomstudium aus einem anderen Nachweis ergibt (z.B. Diplom einer höheren Fachschule oder höhere Fachprüfung plus qualifizierte Berufserfahrung mit Führungs- oder Fachbereichsverantwortung). Weiterbildungsmasterdiplome sind automatisch eidgenössisch anerkannt, wenn sie die bundesrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Nachdiplomstudiengang NDS (Master of Advanced Studies MAS und Executive Master of Business Administration EMBA)
Weiterbildungs-Diplomlehrgänge (Diploma of Advanced Studies DAS)
Zertifikatslehrgänge (Certificate of Advanced Studies CAS)


Gemäss bisherigem Recht wurden für Nachdiplomstudiengänge eidgenössisch anerkannte Nachdiplome ausgestellt. Wer ein eidgenössisch anerkanntes Nachdiplom erworben hat, ist berechtigt, den Titel "Nachdiplom [Name der FH] in Richtung [Bezeichnung der Richtung]" zu führen.

Zur Weiterbildung gehören alle Tätigkeiten, welche primär den Unterricht und die Ausbildung der Studierenden in Nachdiplomstudiengängen, Weiterbildungs-Diplomlehrgängen sowie Zertifikatslehrgängen an den Fachhochschulen zum Gegenstand haben oder damit zusammenhängen.

    Beispiele:
  • Vorbereitung und Durchführung von Lehrveranstaltungen des Nachdiplombereichs (MAS, EMBA, DAS, CAS)
  • Laboratoriumsaufsicht mit Demonstrieren und Überwachen von praktischen Übungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Abschlussverfahren im Rahmen der Lehrgänge
  • Begleitung und Bewertung schriftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten sowie Abschlussarbeiten)
  • Alle sonstigen Tätigkeiten, welche ausschliesslich oder primär der Lehrtätigkeit dienen (inkl. organisatorische Aufgaben und Verwaltung)